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Teilnahmebedingungen Metzler Fotowettbewerb

1) Die Metzler GmbH mit Sitz in Reutlingen, Deutschland, nachfolgend Metzler genannt, veranstaltet den monatlichen Fotowettbewerb „METZLER Fotowettbewerb“. Thema des Wettbewerbs ist es, die Schönheit der Produkte im Mittelpunkt des fotografischen Interesses zu zeigen. Die Endauswahl der Siegermotive wird durch eine Jury vorgenommen. Metzler vergibt hochwertige Sachpreise oder Gutscheine. Die Siegerfotos werden auf der Webseite unter „Gewinner“ präsentiert und alle Preisträger schriftlich per E-Mail und/oder Briefpost benachrichtigt.

2) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist auf Kunden des Veranstalters beschränkt und vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Nicht teilnahmeberechtigt sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Wettbewerbs beteiligten Personen sowie Mitarbeiter von Metzler und deren Angehörige. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

a. bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen
b. bei unlauterem Handeln
c. bei Manipulationen, die auf eine Verbesserung der Gewinnchance oder vergleichbare Vorteile abzielen, sowie
d. bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Registrierung oder der Einreichung von Fotos.

3) Bis zu 100 selbst aufgenommene Fotos, an denen die Teilnehmer die uneingeschränkten Urheber- und Nutzungsrechte besitzen und deren Motive nicht den rechtlichen Bestimmungen des Ursprungslandes, rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union oder den Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen widersprechen, können bis zum 28./30./31. des Monats hochgeladen werden. Eine Teilnahme ist ausschließlich online über die Webseiten des Wettbewerbs möglich. Einreichungen per Briefpost oder auf einem anderen Weg können nicht berücksichtigt werden.

4) Die Bilder müssen für das Hochladen eine Größe von mindestens 1.080 x 1.080 Pixel bei einer Dateigröße von maximal 22 Megabyte (MB) besitzen. Zulässig sind die Formate .JPG, .JPEG, .PNG. Außerdem muss eine Version jedes hochgeladenen Bildes in Originalgröße vorliegen, die der Veranstalter gegebenenfalls für eine Veröffentlichung im Rahmen der unten dargestellten Vermarktungsaktivitäten vom Teilnehmer anfordern kann.

5) Der Veranstalter des Wettbewerbs behält sich das Recht auf Löschung von Bildbeiträgen vor, die grob von den thematischen Vorgaben abweichen. Eine Benachrichtigung über die Löschung der Bilder erfolgt nicht. Zudem behält sich der Veranstalter vor, jederzeit und ohne Vorankündigung an den von ihm bereitgestellten Inhalten Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen, auch wenn diese einen Einfluss auf die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs haben.

6) Mit der Teilnahme am Wettbewerb erteilt der Teilnehmer Metzler sowie den mit Metzler verbundenen Unternehmen ein unwiderrufliches einfaches, zeitlich unbefristet und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht, um das/die hochgeladene/n Foto/s für seine PR-Arbeit und seine Produktpräsentationen zu nutzen. Dies geschieht ausschließlich im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb oder zukünftigen Wettbewerben – samt folgender Kommunikation, an dem sich der Teilnehmer beteiligt hat. Das umfasst die Möglichkeit der Veröffentlichung, der Vervielfältigung, Abbildung und Verbreitung zum Zweck der Eigenwerbung und Selbstdarstellung von Metzler im Zusammenhang mit Fotowettbewerben.
Diese Erlaubnis beinhaltet die Nutzung der eingereichten Fotos für alle Medienkanäle Print und digital sowie Ausstellungen.
a. die Veröffentlichung im Internet und in sozialen Netzwerken (gegebenenfalls inklusive Anpassung auf das Format spezifischer Kanäle, beispielsweise Facebook, Instagram oder Snapchat),
b. die Aufnahme in andere Publikationen, auch Veröffentlichungen durch Dritte in Presseberichterstattungen, sowie
c. die Darstellung der Leistungen von Metzler Fotowettbewerben.
d. Die Nutzung auf Produkt- und Kategorieseiten auf Webseiten von Metzler sowie auf Verkaufsplattformen wie Amazon.

7) Der Teilnehmer sichert zu, dass die Inhalte der übertragenen Bilddateien nicht gegen geltende (bundesdeutsche) Verbotsnormen, insbesondere gegen die Vorschriften zur Verbreitung von Kinderpornographie (§§ 184 ff. StGB) verstoßen. Einreichungen, die Gesetzesverstöße, Gewaltverherrlichung, Pornografie, Rassismus oder sonstige Anstößigkeiten zum Gegenstand haben oder darauf gerichtet sind, den Wettbewerb zu manipulieren, werden vom Veranstalter entfernt.

8) Das Veröffentlichen von Fotos im Rahmen der Veröffentlichungsbedingungen erfolgt unentgeltlich. Die vom Veranstalter auf der Seite „Preise“ ausgelobten Sachgewinne und/oder Gutscheine werden nicht in bar ausgezahlt und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Auch eine Übertragung der Preise auf Dritte ist nicht möglich. Der Teilnehmer verzichtet darauf, hochzuladenden Fotos mit Gestaltungsmitteln wie Rahmen, Wasserzeichen, Vignetten zu verfremden. Metzler behält sich vor, dahingehend manipulierte Fotos von der Teilnahme am Metzler Fotowettbewerb auszuschließen und zu löschen. Der Teilnehmer wird hierzu nicht gesondert informiert.


9) Mit dem Hochladen der Fotos erklärt sich der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.

10) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG). Gerichtsstand ist Reutlingen.


11) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.


Stand: 04.12.2023